Gebühren

Die Gebühren von Banken, Sparkassen und Bausparkassen, geregelt zumeist in allgemeinen Geschäftsbedingungen waren bereits häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen, die teilweise erst durch den Bundesgerichtshof abschließend entschieden worden sind.

Streitentscheidend ist hierbei zumeist, in wessen Interesse die gebührenpflichtige Tätigkeit ausgeführt wird. Dient die Tätigkeit ausschließlich oder vorrangig dem Eigeninteresse der Bank, ist eine Weiterberechnung an die Kontoinhaber unzulässig. Häufigste Streitpunkte waren in der Vergangenheit:

  • Rücklastschriftgebühren
  • Beleihungswertermittlungen
  • Kontoführungsgebühren für Darlehnskonten

Zinsen

Ein weiterer Streitpunkt betrifft oftmals die Berechnung von Zinsen. Hierbei kommt es bei Verbraucherdarlehn zunächst darauf an, dass der Effektivzins korrekt ausgewiesen ist. Zu dem nominal geforderten Zinssatz müssen hier sämtliche kostenpflichtigen Vertragsbestandteile (Gebühren, Provisionen, Pflichtversicherungsprämien usw.) hinzugerechnet werden.

Daneben kann durch ungünstige Verrechnung von eingehenden Zahlungen (z.B. jahresendfällige Verrechnung) über die Jahre eine erhebliche Mehrbelastung entstehen.

Selbst um wenige Tage verspätete Wertstellungen können auf einer Laufzeit von mehreren Jahren, z.B. bei Hypothekendarlehn, Schäden von mehreren Tausend Euro ausmachen. Entsprechende Finanzierungen können durch Finanzsachverständige überprüft werden.