Kreditgeschäft

Ein weiteres Feld, in dem rechtliche Beratung dringend angeraten ist, betrifft Darlehn, Kontokorrent-, Dispositons- und Überziehungskredite, insbesondere in der finanziellen Krise des Kunden.

Risiken für beide Seiten bestehend insbesondere dann, wenn in Unternehmen oder Privathaushalten nicht mehr der eigentliche Entscheider das Ruder führt, sondern Bankangestellte über die Genehmigung von Auszahlungen und Überweisungen faktisch die wirtschaftliche Lebensführung bestimmen (faktische Geschäftsführung). Für die Bank besteht das hohe Risiko einer quasi-unternehmerischen Haftung.

Zum Teil werden Privathaushalte von  überraschenden Rückführung von Dipositions- oder Überziehungskrediten bei Gelegenheit des Geldeinganges, wie z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld rechtswidrig belastet.

Zudem besteht häufig Streit zwischen der Bank und ihrem Kunden über die Besicherung der Kredite. Banken sind gesetzlich verpflichtet, ausreichende Sicherheiten für das jeweilige Kreditengagement zu fordern. Auf der anderen Seite besteht das Recht des Darlehnsnehmers, die Freigabe der Sicherheiten zu verlangen, wenn ein Fall der Übersicherung vorliegt.

Besonders wichtig ist die richtige rechtliche Ausgestaltung von Sanierungskrediten, da nur bei fehlerfreier Ausführung der Bank die neu gestellten Sicherheiten auch zur vorzugsweisen Befriedigung zur Verfügung stehen.